Informationen COVID19

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

 

auch im Schuljahr 2021/2022 schränkt die Pandemielage aufgrund der Ausbreitung des COVID-19-Virus die gewohnten und bewährten Unterrichts- und Schulabläufe für alle Beteiligten unserer Einrichtung teilweise drastisch ein. Ziel ist dabei immer eins: Die Schule soll ein sicherer Ort für die Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft sein und auch bleiben und gleichzeitig ein Platz an dem das Lernen erfolgreich ist und Spaß macht.

 

Auf dieser Seite stellen wir der gesamten Schulgemeinschaft wichtige Informationen zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer homepage. Vielen Dank!

 

„Organisation des Lehrens und Lernens bei pandemiebedingten Einschränkung des Unterrichtsbetriebs“ an der Sonnengrundschule an den Havelauen

 

Ergänzung zum Hygieneplan der Sonnengrundschule an den Havelauen aufgrund der Corona-Pandemie (Stand: 04.04.2022)

 

Verordnung über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-IfSBMV) vom 31.03.2022

 

Bescheinigung über die Durchführung des  Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2

 

Ablaufschema: Darf mein Kind in die Schule?

 

Informationen rund um das Corona-Virus auf unterschiedlichen Sprachen/

Informations about corona in different languages

 

Aktuelle Meldungen:

29.04.2022

Ab Montag, den 2. Mai 2022 entfällt die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucherinnen und Besucher ersatzlos. Das Testkonzept wird nicht mehr angewendet.

Der zeitlich gestaffelte Einlass ins Schulgebäude (07.45 Uhr alle A-Klassen und 07.55 Uhr alle B-Klassen) bleibt weiterhin bestehen.

 

31.03.2022

Ab Montag dem 04.04.2022 entfällt in den Brandenburger Schulen die Pflicht zum Tragen von  Mund-Nasen-Masken für Schülerinnen, Schüler, Mitarbeiter und Besuchern. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. bei Wandertagen) gilt weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

 

Mit Blick auf die anstehenden Osterferien und Osterfeiertage weisen wir daraufhin, dass selbstverständlich weiterhin freiwillig Masken in der Schule zum Schutz vor Infektionen getragen werden können.

 

Die Testpflicht (Montag, Mittwoch und Freitag) bleibt vorerst bestehen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Infomationsseite des MBJS

 

 

01.03.2022

Ab dem 07.03.2022 gilt wieder für alle Schülerinnen und Schüler in Brandenburg Präsenzpflicht. Die Bestätigung der Durchführung eines Corona-Tests mit negativen Testergebnis wird ab dem 07.03.2022 beim Betreten der Schule nur noch am Montag, Mittwoch und Freitag kontrolliert (nur noch drei Testungen je Woche erforderlich=Montag, Mittwoch, Freitag).

 

10.02.2022

Bis auf weiteres wird die Testfrequenz an Brandenburger Schulen erhöht. Schülerinnen und Schüler müssen an jedem Unterrichtstag den schriftlichen Nachweis über die tagesaktuelle Durchführung eines Corona-Tests mit negativen Ergebnis beim Betreten der Schule vorweisen. Die Kinder werden somit wöchentlich ein neues Testkit erhalten.

 

Die Testpflicht gilt für die Schülerinnen und Schüler sowie für die in den Schulen Tätigen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können (§ 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Ungeachtet dessen sind alle Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte in den Schulen, also auch die Geimpften und Genesenen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, gebeten, die vorhandenen Tests für eine unterrichts- bzw. arbeitstägliche (i.d.R. fünfmal pro Woche) Testung zu nutzen.

 

Bitte führen Sie die Tests mit großer Sorgfalt durch. Es geht um die Gesundheit aller Schülerinnen, Schüler, Beschäftigten und auch aller verbundenen Familienmitglieder.

 

04.02.2022

Die Regelung zur Aussetzung der Präsenzpflicht für die Klassen 1 - 5 ist vorerst auch nach den Winterferien gültig. 

Sollten Sie entscheiden, dass Ihr Kind zuhause bleibt, informieren Sie bitte das Schulsekretariat per Email spätestens am Montag bis 07.30 Uhr. Diese Erklärung gilt für die gesamte Schulwoche.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 besteht weiterhin Präsenzpflicht.  

 

21.01.2022

Bitte beachten Sie den Elternbrief des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

 

06.01.2022

Die Regelung zur Aussetzung der Präsenzpflicht für die Klassen 1 - 5 ist bis zum 19.01.2022 verlängert worden. Sollten Sie entscheiden, dass Ihr Kind zuhause bleibt, informieren Sie bitte das Schulsekretariat per Email spätestens am Montag bis 07.30 Uhr. Diese Erklärung gilt für die gesamte Schulwoche.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 besteht weiterhin Präsenzpflicht.  

 

 

20.12.2021

Vom 03.01.-11.01.2022 bleibt die Präsenzpflicht für die Klassen 1 - 5 an Brandenburger Grundschulen weiterhin ausgesetzt. Sollten Sie entscheiden, dass Ihr Kind zuhause bleibt, informieren Sie bitte das Schulsekretariat per Email spätestens am Montag bis 07.30 Uhr. Diese Erklärung gilt für die gesamte Schulwoche.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 besteht weiterhin Präsenzpflicht.  

 

14.12.2021

Die Schülerinnen und Schüler werden noch in dieser Woche neue Corona-Testkits erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese nicht in den Ferien genutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler, die in der nächsten Woche (20.-22.12.2021) für die Notbetreuung angemeldet sind, erhalten von uns zusätzliche Tests.

 

26.11.2021

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat ab kommenden Montag, den 29.11.2021 die Präsenzpflicht in den Jahrgangsstufen 1 - 5 ausgesetzt. Für die Klasse 6 gilt weiterhin die Präsenzpflicht. Lesen Sie bitte dazu den Elternbrief.

 

Bitte beachten Sie, dass der Präsenzunterricht nicht durch Distanzunterricht ersetzt wird. Es werden nur Lernaufgaben zur Verfügung gestellt. Über die Form der Zurverfügungstellung der Lernaufgaben, informieren wir Sie am Anfang der kommenden Woche.

 

Sollten Sie Ihr Kind in der nächsten Woche nicht in die Schule schicken, informieren Sie uns per Email bis Montag 07.30 Uhr. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Ihr Kind dann die gesamte Woche nicht kommen zur Schule und auch nicht in den Hort kommen kann.

 

Gleichzeitig bitte ich Sie, die Bedeutung des Präsenzunterricht, eines geregelten und rhythmisierten Schultages und von sozialen Kontakten in der Schule und in der Klasse bei Ihrer Entscheidung besonders zu berücksichtigen. Es ist ungewiss, wie nach den Weihnachtsferien im neuen Jahr der Schulbetrieb organisiert wird.

 

Die Weihnachtsferien werden vorgezogen. Der letzte Schultag ist der 17.12.2021. 

 

24.11.2021

Bitte beachten Sie die Pressemitteilung der Landesregierung zur neu veröffentlichten Corona-Verordnung.

 

19.11.2021

Aufgrund des sehr dynamischen Infektionsgeschehen an unserer Schule und in annährend allen Klassen, bitten wir Sie die Selbsttests an den Testtagen (Montag, Mittwoch, Freitag) mit großer Sorgfalt durchzuführen und im Falle eines positiven Schnelltests das Sekretariat zu informieren und Ihr Kind selbstverständlich vorerst nicht in die Schule zu schicken. Kontaktieren Sie ihren Kinderarzt bzw. Hausarzt für die weitere Vorgehensweise und Abklärung mit einem PCR-Test. Auch über das Ergebnis des PCR-Test ist die Schule in Kenntnis setzen. 

 

12.11.2021

Ab 15. November gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und das weitere Personal an Schulen die Maskenpflicht im Schulgebäude.

 

Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten für alle Schülerinnen und Schülerinnen:

  • im Außenbereich der Schule,
  • während des Sportunterrichts,
  • beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Schüler/innen eingehalten wird,
  • während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch tatsächlich abgenommen werden sollte,
  • bei Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten, wenn der Mindestabstand (1,5 Meter) eingehalten wird.   

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann die Schule aus pädagogischen Gründen eine weitergehende Befreiung von der Tragepflicht zulassen.

Ausnahmen gelten zudem:

  • für Kinder unter 14 Jahren, sofern sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können und die stattdessen eine Allgemeinmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen haben; die Feststellung, ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, treffen die Erziehungsberechtigten;
  • für Gehörlose und schwerhörige sowie Menschen mit einer auditiven Wahrnehmungsstörung, die sie begleitenden bzw. mit ihnen kommunizierenden Personen; hierzu zählen auch regelmäßig Menschen mit auditiven Verarbeitungs- bzw. Wahrnehmungsstörungen, da diese in gleichem Maße wie Gehörlose und schwerhörige Menschen durch die Tragepflicht unverhältnismäßig in ihrer allgemeinen Lebensführung beeinträchtigt werden können (vgl. Abschnitt II. Nr. 1 Allgemeine Begründung der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).

 

10.11.2021

In dieser Woche erhalten die Schülerinnen und Schüler spätestens am Freitag die neuen Corona-Testsets mit nach hause. Den steigenden Infektionszahlen geschuldet hat die Landesregierung beschlossen die Testfrequenz zu erhöhen. Ab dem 15.11.2021 wird jeweils an drei Tagen (Montag, Mittwoch und Freitag) beim Betreten des Schulgebäudes die schriftliche Bestätigung über die Durchführung eines Corona-Tests mit negativen Ergebnis kontrolliert. Bitte führen Sie die Tests korrekt durch und tragen dafür Sorge, dass Ihr Kind die Bestätigung vollständig und tagesaktuell am Montag, Mittwoch und Freitag vorweisen kann.  

 

27.10.2021

In dieser Woche wird aus organisatorischen Gründen die Kontrolle der Durchführung der Coronaselbsttests nicht am Donnerstag (28.10.2021) sondern am Freitag (29.10.2021) beim morgendlichen Einlass durchgeführt. Die Eltern testen die Kinder daher am Donnerstagabend oder am Freitagmorgen. Die Testsets erhalten die Schülerinnen und Schüler am Donnerstag (28.10.2021).

 

06.10.2021

Rechtzeitig vor den Ferien erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Corona-Testset mit fünf Tests. Die Kinder sind jeweils am Montag und Donnerstag in den Ferien zu testen (2 Wochen = 4 Tests) und das negative Testergebnis auf dem bisher verwendeten Formular zu bestätigen. Der fünfte Test ist für den ersten Schultag nach den Ferien (25.10.2021) vorgesehen. 

 

17.09.2021

Mit der Veröffentlichung der Dritte Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg(SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. September 2021  hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen Elternbrief mit aktuellen Informationen veröffentlicht.

 

03.09.2021

Aus gegebenen Anlass bitten wir alle Eltern die Selbsttests sehr gewissenhaft und mit der nötigen Sorgfalt durchzuführen. Sollte Ihr Kind typische Symptome einer Covid19-Erkrankung haben, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht in die Schule, sondern suchen zur weiteren Abklärung einen Arzt auf.

 

23.08.2021

Ab heute 23.08.2021 gilt die Maskenpflicht an Brandenburger Grundschulen nur noch für Erwachsene (Personal, Eltern und Besucher).

 

Wie den Medien zu entnehmen war, ist mittlerweile auch für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren eine Impfung gegen das Corona-Virus möglich:

 

Elternschreiben

Information Impfempfehlung

Einwilligungserklärung

 

 

 

 

05.08.2021

Das Team der Sonnengrundschule an den Havelauen freut sich am 09.08.2021 wieder mit allen Kindern in den Präsenzunterricht zu starten. Dabei sind folgende Dinge zu beachten:

 

- voraussichtlich bis zum 22.08.2021 Maskenpflicht (medizinische Maske/FFP2-Maske) für alle Schülerinnen und Schüler im Innenbereich der Schule

 

- weiterhin Maskenpflicht (medizinische Masken/FFP2-Masken) für alle Besucher im Innen- und Außenbereich der Schule

 

- weiterhin Nachweispflicht über die Selbsttestung (Sars-Cov2 Antigentest) der Schülerinnen und Schüler an Montag und Donnerstag in jeder Schulwoche (Ausnahmen für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Sechsmonatsfrist) 

 

- Einlasszeiten weiterhin beachten:

07.45 Uhr Klassen 1a, 2a, 3a, 4a, 5a, 6a

07.55 Uhr Klassen 1b, 2b, 3b, 4b, 5b, 6b

 

- Abstandsgebot für Erwachsene auf dem gesamten Schulgelände

 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat für die Eltern ein Informationsschreiben verfasst.

 

 

 

22.06.2021

Am letzten Schultag (Mittwoch, 23.06.2021) wird bei Einlass in die Schule erneut der Nachweis über einen aktuellen Corona-Selbsttest kontrolliert. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind getestet ist und Sie die Bescheinigung entsprechend ausgefüllt haben. 

 

16.06.2021

Mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen ab dem 16.06.2021 keine Maskenpflicht mehr, während des Schulbesuchs. Für das Personal, Eltern und Besucher gilt die Maskenpflicht weiterhin. Die Testpflicht besteht weiterhin und wird an Montag und Donnerstag beim Betreten des Schulhauses kontrolliert.

 

08.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die neuen SARS-COV-2 Antigen Schnelltests der Marke Hightop eine andere Anwendung haben. Der Tupfer muss im Extraktionsröhrchen mit Pufferlösung eine Minute einwirken, bevor die Lösung auf der Testkassette getropft wird. Die Anleitung finden Sie hier.

 

03.06.2021

Durch die Änderung der 7. Eindämmungsverordnung am 01.06.2021 ist nun auch der Sportunterricht in der Turnhalle wieder zulässig. Gesang bleibt im geschlossenen Räumen untersagt. Die Maskenpflicht im Schulgebäude (für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 und Erwachsene auch im Außenbereich) bleibt bestehen. Ebenso die Selbsttestung am Montag und am Donnerstag ist verpflichtend für den Besuch des Unterrichts.   

 

27.05.2021

Der Landkreis Oberhavel hat auf seiner Homepage veröffentlicht, dass die Grundschulen ab Montag, den 31.05.2021 wieder für den vollständigen Präsenzunterricht öffnen. 

 

Der Unterricht wird somit für alle Schülerinnen und Schüler der Sonnengrundschule an den Havelauen unter Einhaltung der bisherigen Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht, Testpflicht an Montag und Donnerstag) entsprechend dem bis Dezember 2020 geltenden Stundenplan täglich stattfinden. Vereinzelt kommt es zu Veränderungen (so findet z.B. kein Religionsunterricht statt). Der Sportunterricht findet vorerst nur im Freien statt. Im Musikunterricht ist das Singen ebenso vorerst verboten.  

 

27.05.2021

Am 25. Mai 2021 wurde die 7. Eindämmungsverordnung geändert. Hierdurch wird den Landkreisen die Möglichkeit gegeben, die Grundschulen ab dem 31. Mai 2021 wieder in den vollen Präsenzunterricht zu versetzen. Dies bedeutet die Beendigung des Wechselunterrichts an den Grundschulen. Die Schülerinnen und Schüler kommen dann wieder täglich in den Präsenzunterricht.

Nach derzeitigen Stand ist diese Schulöffnung für die Schulen im Landkreis Oberhavel möglich, aber noch nicht offiziell bekanntgegeben.

 

21.05.2021

Das aktuelle Elternschreiben des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Informationen zur Planung des Schuljahres 2021/2022 finden Sie hier.  

 

17.05.2021

Die aktuelle Bescheinigung nach §17a Eindämmungsverordnung über die Durchführung des  Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier.

 

29.04.2021

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie nochmals bitten, den Coronatest sorgfältig und entsprechend der Testanleitung durchzuführen. Das Testergebnis ist erst nach 15 Minuten von der Testkassette ablesbar. 

 

21.04.2021

Bitte vergessen Sie nicht, dass am Donnerstag, den 22.04.2021, Ihr Kind die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests mit negativem Testergebnis beim Betreten des Schulgebäudes vorweisen muss. Danke für Ihr Unterstützung! 

 

16.04.2021

Wie der aktuellen Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu entnehmen ist, dürfen die Eltern ab 19.04.2021 auch ohne eine eigene negative Testbestätigung ihr Kind vom Hort abholen. Bitte beschränken Sie Ihren Aufenthalt im Gebäude dennoch auf ein Minimum.    

 

14.04.2021

للحفاظ على سلامة المدارس في أوقات جائحة كورونا، تطبق بدئا من 19.04.2021 في مدارس مقاطعة براندنبورغ الزامية اجراء اختبارات العدوى بالفيروس لكل من يدخل بناء المدرسة. الوزارة نشرت بهذا الخصوص رسالة عامة للأهل.

 

اثبات نتيجة اختبار سلبية مطلوبة مرتين أسبوعياً، وذلك يومي الاثنين والخميس. لذلك على الأهل فحص أطفالهم صباح يومي الاثنين والخميس وتأكيد النتيجة عبر تقرير بتعبئة الاستمارة المرفقة بالاختبار الأول، غلاف بلاستيكي شفاف يحمي التقرير من المطر. بنهاية كل أسبوع دوام سيتم تزويد التلاميذ باختبارات كافية لأسبوع الدوام التالي. يرجى ارسال التقرير مع اطفالكم صباح الأيام المذكورة أعلاه الى المدرسة. بدون نتيجة اختبار سلبية لن يسمح لأحد بالدخول للمدرسة.

 

كما علمتم عبر رسالة الأهالي الصادرة من الوزارة تدخل الزامية الدوام المدرسي بدءاً من تاريخ 19.04.2021 قيد التنفيذ بالتناوب.

 

لطلاب وطالبات المجموعة الثانية (الملزمين بالدوام حالياً) والرعاية الضرورية يصلح:

ـ بتاريخ 13.04.2021 يستلم الأهالي عبر الحقيبة البريدية استمارة تشرح آلية تسليم الاختبارات (استلام شخصي من قبل الأهل او ارسالها في ظرف مغلق عبر حقيبة البريد)

ـ يرجى إعطاء الاستمارة المملوءة حتى تاريخ 15.04 عبر حقيبة البريد للمعلم/ة

ـ بتاريخ 16.04 يستلم التلميذ الاختبارات للأسبوع الالزامي القادم (26.04ـ30.04) وكذلك شرح الية تسليم الاختبارات. كما يمكنكم استلام الاختبارات شخصياً في اليوم ذاته بين الساعة الواحدة والثالثة ظهراً

ـ فقط في الحالات الاستثنائية يتم قبول تصريح موافقة من قبل الأهالي لاجراء اختبار ذاتي من قبل الطفل/ة في المدرسة.

 

بالنسبة لطلاب المجموعة الأولى (الملتزمين لمنازلهم حالياً):

ـ الاستمارات والاختبارات المذكورة أعلاه يتم تسليمها شخصياً يوم 14.04.2021 أو يوم 16.04.2021 بين الساعة الواحدة والثالثة ظهراً في المدرسة

ـ لتجنب التعقيدات نرجوا من الأهل احضار الاستمارة بعد ملئها.

ـ فقط في الحالات الاستثنائية يتم قبول تصريح موافقة من قبل الأهالي لاجراء اختبار ذاتي من قبل الطفل/ة في المدرسة.

 

بالنسبة للأهل وغيرهم من الغير ملتزمون بالحضور للمدرسة يمنع دخول بناء المدرسة بدءاً من 19.04.2021 بدون اختبار كورونا سلبي رسمي من الصيدلية أو المخبر تم اجراؤه في ذات اليوم.

الوضع الحالي ليس عاديا لنا جميعاً. نرجو منكم الالتزام باجراء الاختبارات بالطريقة والوقت الصحيحين وتعبئة التقارير واعطائها لأطفالكم.

نشكر تفهمكم

 

 

     Для достижения в школах большей безопасности во время пандемии, с 19 апреля 2021 года в школах земли Бранденбург введен обязательный тест для всех персон, посещающих школу. Министерство опубликовало для этого письмо с информацией для родителей Elterninformationsbrief.

 

    Для посещения школьных учреждений требуется наличие подтверждения негативного Корона-теста два раза в неделю. В Sonnengrundschule an den Havelauen это будет проводится каждый понедельник и четверг (первый и предпоследний день недели посещения школы). Итак, родители должны будут тестировать своих детей утром, перед школой, каждый понедельник и четверг, инструкция к тесту прилагается ( Gebrauchsanleitung Test) и подтвердить письменно негативный результат тестирования в справке (Bescheinigung), выданной вместе с первым тестом. В конце каждой недели школьникам будут выдаваться на руки тесты для следующей недели. В понедельник и четверг, при входе в школу, Ваш ребенок должен держать на готове заполненную Вами справку о негативном результате теста (пожалуйста вложите справку в прозрачный файл, для лучшей сохранности от погодных условий). Вход в школу без актуального негативного результата теста запрещен всем!

   

    Как следует из письма для родителей, в рамках процесса обучения, обязательное посещение школы начинается снова с 19 апреля 2021 года.

 

    К школьникам, в учебной группе 2 (учатся сейчас), и тем, кто нуждается в присмотре, относится следующее:

  • 13.04.2021г. родители получат через почтовую папку Postmappe своего ребенка один формуляр Formular, в котором будет объяснена передача теста родителям ( можно будет либо самим родителям прийти и забрать, либо  получить тест в почтовой папке Postmappe Вашего ребенка  в запечатанном конверте)
  • Заполненный  Вами формуляр нужно передать назад классному руководителю не позднее 15.04.2021г.
  • 16.04.2021г. Ваш ребенок получит Корона-тесты для последующей учебной недели ( с 26.04. по 30.04.2021г.), а также справку Bescheinigung, где Вы будете отмечать результаты тестов ( как альтернатива, тесты можно будет забрать персонально в школе 16.04.2021г. между 13.00 и 15.00 часами)
  • Проведение теста самостоятельно Вашим ребенком в школе будет разрешено только в крайних случаях и после письменно подтвержденого согласия родителей Einverständniserklärung

 

    К школьникам, учащимся в 1 группе ( сейчас дома), относится следующее:

  • Родители получат один формуляр Formular для передачи тестов, справку Bescheinigung о проведении тестов, а также сами тесты 14.04.2021г. в школе между 13.00 и 15.00 часами, или 16.04.2021г. в школе между 13.00 и 15.00 часами,
  • Для быстрого проведения передачи, просим Вас принести с собой заранее заполненные формуляры,
  • Проведение теста самостоятельно Вашим ребенком в школе будет разрешено только в крайнем случае и только после письменно подтверждённого согласия Einverständniserklärung родителей.

 

    Для Вас, родителей, и для посторонних персон, с 19.04.2021г. действуют следующие правила:

  • Посещение школьного заведения без актуального отрицательного теста ( например, из тестирующего центра или из аптеки), действительного сроком в один день, запрещается.

 

    Актуальная ситуация - это большое испытание для нас всех. Я благодарю Вас за Вашу помощь и прошу Вас проводить тесты добросовестно и в указанные сроки, и позаботится, чтобы Ваш ребенок мог предъявить, Вами подписанные, негативные результаты тестов в указанные дни.

 

 

12.04.2021

Um die Schulen in Pandemiezeiten noch sicherer zu machen, gilt ab dem 19. April 2021 an den Brandenburger Schulen eine Testpflicht für alle Personen, die das Schulgebäude betreten möchten. Das Ministerium hat hierzu einen Elterninformationsbrief veröffentlicht.

 

Der Nachweis eines negativen Coronatests beim Betreten des Schulgebäudes ist an zwei Tagen wöchentlich erforderlich. Dies geschieht an der Sonnengrundschule an den Havelauen jeweils montags und donnerstags (erster und vorletzter Schulbesuchstag). Die Eltern testen ihr Kind also am Montag- und Donnerstagmorgen (Gebrauchsanleitung Test) und bestätigen das negative Testergebnis schriftlich auf der mit dem ersten Tests übergebenen Bescheinigung. Zum Ende der jeweiligen Präsenzwoche erhalten die Schülerinnen und Schüler die Tests für die nächste Präsenzwoche. Die Bescheinigung muss durch ihr Kind beim morgendlichen Einlass am ersten und vorletzten Präsenztag bereitgehalten werden (eine Klarsichthülle schützt vor Witterungseinflüssen). Ohne die aktuelle Negativbescheinigung ist das Betreten der Schule niemandem gestattet.

 

Wie dem Elternbrief zu entnehmen ist, besteht ab dem 19. April 2021 dann auch wieder Präsenzpflicht im Rahmen des Wechselunterrichts.

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 2 (derzeit in der Schule) und in der Notbetreuung gilt:

- die Eltern erhalten über die Postmappe Ihres Kindes am 13.04.2021 ein Formular, in welchem die Übergabeart der Tests (jeweils per Abholung durch Eltern oder per verschlossenem Briefumschlag über die Postmappe) erklärt wird

- das ausgefüllte Formular geben Sie über die Postmappe spätestens am 15.04.2021 an die Klassenlehrkraft zurück

- am 16.04.2021 erhält Ihr Kind die Tests für die nächste Präsenzwoche (26.04.-30.04.2021) sowie die Bescheinigung über die Durchführung (alternativ kann die persönliche Testabholung am 16.04.2021 zwischen 13.00 - 15.00 Uhr in der Schule erfolgen)

- nur in Ausnahmefällen ist nach Einverständniserklärung der Eltern ein Selbsttest durch ihr Kind in der Schule möglich

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 1 (derzeit zu Hause) gilt:

- die Eltern erhalten das Formular zur Übergabeart der Tests, die Bescheinigung über die Durchführung des Tests sowie die Tests selbst am 14.04.2021 zwischen 13.00 - 15.00 Uhr oder am 16.04.2021 zwischen 13.00 - 15.00 Uhr

- für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, die Formulare bereits ausgefüllt mitzubringen

- nur in Ausnahmefällen ist nach Einverständniserklärung der Eltern ein Selbsttest durch ihr Kind in der Schule möglich

 

Für Sie als Eltern und alle schulfremden Personen gilt ab 19. April 2021 Folgendes: Ohne einen tagesaktuellen offiziellen Test (z.B. Testzentrum, Apotheke) dürfen Sie das Schulgebäude nicht betreten.

 

Die aktuelle Situation ist für uns alle eine große Herausforderung. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und bitte Sie, die Tests gewissenhaft und fristgerecht durchzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind die Negativbescheinigung an den entsprechenden Tagen von Ihnen unterschrieben vorweisen kann. 

 

Alexander Sontner

Schulleiter

 

 

12.04.2021

Die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 2, die in der vergangenen Woche noch keine Selbsttests erhalten haben, bekommen diese heute für diese Woche in einem Briefumschlag mit nach Hause. Der Test beruht in dieser Woche auf Freiwilligkeit.

 

07.04.2021

Wie der aktuellen Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu entnehmen ist, wird das Modell des Wechselunterrichts an Grundschulen in den Jahrgangsstufen 1 - 6 nach den Osterferien fortgesetzt. Allerdings gilt die Präsenzpflicht als ausgesetzt. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind in der Schule in der jeweiligen Lerngruppe lernt oder zu Hause lernt. Diese Entscheidung gilt jeweils für die gesamte Schulwoche und ist der Schule vorher mitzuteilen ( ). Sie gilt gleichzeitig für den Besuch des Horts. Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Bedarf (Bescheid vom Landkreis Oberhavel) wird fortgeführt.

In der Woche 12.04. - 16.04.2021 besuchen die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 2 den Präsenzunterricht in der Schule. Ab dem 19.04. - 23.04.2021 befindet sich dann wieder die Lerngruppe 1 in der Präsenzphase.

 

Ab dem 19.04.2021 besteht eine Testpflicht (Vorliegen eines negativen Corona-Selbsttest) zum Betreten von Schulen. Näheres wird dazu in Kürze geregelt.

 

Auch wenn die Testpflicht erst ab 19.04.2021 besteht, bieten wir für die Schülerinnen und Schüler, die den Präsenzunterricht in der kommenden Woche besuchen werden (nur Lerngruppe 2 und Schüler in der Notbetreuung), die Möglichkeit sich am 09.04.2021 in der Schule Selbsttests für die häusliche Anwendung abzuholen.

 

Abholzeiten (Lerngruppe 2 und Notbetreuung):

a-Klassen 09.04.2021 10.00 - 11.00 Uhr

b-Klassen 09.04.2021 11.00 - 12.00 Uhr

 

Die Testausgabe an die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 1 wird in der Woche 12.04.-16.04.2021 erfolgen. Der genaue Zeitpunkt wird noch veröffentlicht.

 

Im Falle eines positiven Schnelltestergebnisses informieren Sie bitte die Schule, kontaktieren Sie einen Arzt und schicken Ihr Kind bis zur ärztlichen Abklärung nicht in die Schule.

 

26.03.2021

Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen ist für die Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 12. April 2021 vorgesehen, dass die bereits seit dem 22. März 2021 an Brandenburger Grundschulen eingerichtete Organisation des Unterrichts fortgeführt wird. Dies gilt vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und zu dessen Eindämmung notwendiger Änderungen von Rechtsvorschriften.


Für die Schul- und Unterrichtsorganisation unserer Schule ab dem 12. April 2021 gilt demnach Folgendes:

- die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 2 kommen vom 12.04.-16.04.21 in die Schule

- die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe 1 lernen zu Hause mithilfe der ausgehändigten Wochenpläne

- die Erziehungsberechtigten entscheiden über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht

- die Erziehungsberechtigten informieren die Schule wöchentlich (jeweils bis Mittwoch der Vorwoche) formlos darüber, dass das Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird

- ein Verzicht auf die Teilnahme am Präsenzunterricht in Grundschulen umfasst auch einen Verzicht auf die Teilnahme an Angeboten der Kindertagesbetreuung (Horte)

 

Bitte informieren Sie sich weiterhin regelmäßig auf unserer Internetseite!

 

22.03.2021

Aktuellen Informationen folgend, kommt es zu Verzögerungen bei der Auslieferung der Corona-Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler. Es ist fraglich, ob die Schulen noch in dieser Woche mit der Ausgabe der Tests anfangen können.

 

21.03.2021

Die Brandenburger Landesregierung hat entschieden, die Präsenzpflicht in den Schulen (mit wenigen Ausnahmen) bis zu den Osterferien auszusetzen. Das bedeutet, dass die Eltern der Lerngruppe 1 in dieser Woche selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder ob ihr Kind zu Hause lernt. Die Kinder der Lerngruppe 2 verbringen die Woche regulär zu Hause.

 

Die Pressemitteilung findet Sie hier.

 

Sollten Sie Ihr Kind nicht zur Schule schicken, informieren Sie uns bitte per Email ( ). Wenn Ihr Kind nur noch am Montag (bzw. bis zu einem anderen Wochentag) in die Schule geht, teilen Sie uns dies bitte über einen Vermerk im Hausaufgabenheft oder der Postmappe mit, damit Ihr Kind dann alle Arbeitsmaterialien mit nach Hause nimmt.

 

18.03.2021

Im Rahmen des Testkonzepts der Regierung des Landes Brandenburg sollen alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich mit einem Schnelltest zu Hause auf eine SARS-CoV2-Infektion zu testen.

Die Testung erfolgt grundsätzlich freiwillig und sollte möglichst am Anfang und am Ende der Präsenzunterrichtswoche durchgeführt werden. Sobald uns die notwendigen Testmaterialien geliefert wurden, werden die Kinder in der jeweiligen Präsenzwoche am Freitag in der Schule jeweils zwei Testsets erhalten. Für diesen Tag ist dann auch die häusliche Anwendung des ersten Tests vorgesehen. Den zweiten Test führen Sie mit Ihrem Kind am Vorabend oder Morgen des nächsten Präsenzunterrichtstages (also neun Tage später) durch.  

Sollte das Testergebnis positiv sein, bitten wir Sie, die Schule zu informieren und ihr Kind solange nicht in die Schule zu schickenbis von einem Arzt ein zweiter Test (PCR-Test) durchgeführt wurde und eine SARS-CoV2-Infektion ausgeschlossen werden konnte.

 

Sollten Sie zukünftig keine weiteren Testungen vornehmen wollen, bitten wir Sie uns darüber zu informieren, damit Ihrem Kind dann keine weiteren Testmaterialien ausgegeben werden.

 

Über einen negativen Schnelltest können Sie uns über dieses Formblatt informieren.

 

16.03.2021

Wie den Medien zu entnehmen ist, sollen zeitnahe COVID19-Selbsttests für die Hand der Schülerinnen und Schüler in den Schulen eingesetzt werden. Wir haben vorerst noch keine Informationen dazu veröffentlicht. Auf der Seite des MBJS können Sie die aktuelle Pressemitteilung zu den Selbsttests lesen.

 

08.03.2021

Mit Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV) verbleiben die Grundschule auch ab dem 15.03.2021 weiterhin im Wechselmodell. An der Sonnengrundschule an den Havelauen findet weiterhin ein wöchentlicher Wechsel statt:

 

Präsenzunterricht in der Schule

Lerngruppe 1 = gerade Kalenderwoche (08.03.-14.03.2021, 22.03.-28.03.2021) 

Lerngruppe 2 = ungerade Kalenderwoche (15.03.-21.03.2021)

 

17.02.2021

Ab Montag (22.02.2021) werden die Grundschulen in Brandenburg für die Jahrgangsstufen 1 - 6 wieder Präsenzunterricht durchführen. Dieser wird im Wechselmodell organisiert.

 

Für unsere Schule bedeutet dies, dass die Schülerinnen und Schüler im Wechsel jeweils eine Woche im Präsenzunterricht und eine Woche im Distanzlernen unterrichtet werden. Die Lerngruppe 1 wird jeweils in den geraden Kalenderwochen und die Lerngruppe 2 in den ungeraden Kalenderwochen in der Schule lernen. Sollten Sie Fragen zur Lerngruppeneinteilung Ihres Kindes haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Klassenlehrkraft.

 

Die Woche vom 22.02. - 26.02.2021 ist die Kalenderwoche 8 und somit besucht die Lerngruppe 1 die Schule. Die Lerngruppe 2 besucht die Schule dann erstmals in Kalenderwoche 9 vom 01.03. - 05.03.2021.

Da durch die Grundschulen weiterhin die Notbetreuung und auch die Betreuung des Distanzlernens zu gewährleisten ist, wird der Präsenzunterricht über alle Jahrgangsstufen hinweg vorerst täglich vier Unterrichtsstunden betragen. Die verbleibenden Unterrichtsstunden werden im Distanzlernen verbracht. Der Schwerpunkt im Unterricht wird besonders auf den sprachlichen und mathematischen Bereich gelegt.

 

Die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht erhalten jeweils am Freitag in der Schule die Arbeitsaufträge für die folgende Woche zum Distanzlernen. Die Lerngruppe 2 holt einmalig am 22.02.2021 zu den bekannten Abholzeiten die Aufgaben für die aktuelle Woche ab.

 

Für die Schülerinnen und Schüler, die sich jeweils in der Distanzphase befinden, werden nach Möglichkeit drei Videokonferenzen je Woche durchgeführt. 

 

An den Präsenzunterrichtstagen erfolgt der Einlass ins Schulgebäude um 07.45 Uhr für die Klassen 1a, 2a, 3a, 4a, 5a und um 07.55 Uhr für die Klassen 1b, 2b, 3b, 4b, 5b. Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4 erstreckt sich diese Pflicht lediglich auf den Aufenthalt im Schulgebäude.

 

Der Unterricht endet vorerst für alle Klassen um 11.40 Uhr. Es besteht dann noch die Möglichkeit an der Schulspeisung teilzunehmen, sofern die Eltern rechtzeitig die Bestellung vorgenommen haben.

 

Alle Kinder mit gültigen Hortvertrag haben während der jeweiligen Präsenzwoche die Möglichkeit, die Horteinrichtung auch ohne Vorliegen eines Notbetreuungsbedarfs vor bzw. nach den Unterrichtsstunden zu besuchen.

 

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte auch unseren Konzepten „Organisation des Lehrens und Lernens bei pandemiebedingten Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs“ und „Ergänzung zum Hygieneplan der Sonnengrundschule an den Havelauen aufgrund der Corona-Pandemie“.

 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Internetseite.

 

15.02.2021

Mit Inkrafttreten der 6. Eindämmungsverordnung wird auch in Schulen für alle Schülerinnen und Schüler und auch Erwachsene das Tragen einer medizinischen Maske (entsprechen den Anforderungen an eine CE-gekennzeichnete medizinische Gesichtsmaske mit der Norm DIN EN 14683:2019-10 (OP-Maske) oder eine die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009 erfüllende FFP2-Maske sein, die mit einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer der notifizierten Stelle gekennzeichnet ist) verpflichtend vorgeschrieben.

 

 

12.02.2021

Die Wochenplanunterlagen für das Distanzlernen in der Woche vom 15.02. - 19.02.2021 werden durch die Lehrer wieder in der Schul-Cloud zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf auch am Montag in der Schule abgeholt werden:

 

 

08.00 - 08.30 Uhr 1. Klasse

08.30 - 09.00 Uhr 2. Klasse

09.00 - 09.30 Uhr 3. Klasse

09.30 - 10.00 Uhr 4. Klasse

10.00 - 10.30 Uhr 5. Klasse

 

09.02.2021

Auch in der Woche 15.02.-21.02.2021 wird in den Grundschulen des Landes Brandenburg nach derzeitigen Stand kein Regelunterricht stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler werden weiterhin im Distanzlernen unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt.

 

29.01.2021

Die PUR gGmbH bietet eine digitale Winterferienaktion an. Informationen dazu finden Sie hier.  

 

28.01.2021

Nach derzeitigen Stand, werden auch in der Woche nach den Winterferien 08.02.-12.02.2021 die Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht unterrichtet (Informationen auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport).

 

Die Wochenplanunterlagen für die erste Woche nach den Winterferien werden durch die Lehrer wieder in der Schul-Cloud zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf auch am Montag in der Schule abgeholt werden:

 

 

08.00 - 08.30 Uhr 1. Klasse

08.30 - 09.00 Uhr 2. Klasse

09.00 - 09.30 Uhr 3. Klasse

09.30 - 10.00 Uhr 4. Klasse

10.00 - 10.30 Uhr 5. Klasse

 

 

27.01.2021

Die Versendung der Halbjahreszeugnisse erfolgt postalisch ab dem 29.01.2021.

 

22.01.2021

Mit der Veröffentlichung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bleibt, bis zu einer weiteren Entscheidung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Unterricht in den Schulen Brandenburgs untersagt. Daher werden auch in der Woche vom 25.01.-29.01.2021 die Schülerinnen und Schüler unserer Schule weiterhin im Distanzlernen unterrichtet. Die Lehrer stellen dazu erneut Aufgaben über die Schul-Cloud zur Verfügung. Ebenso werden Videokonferenzen durchgeführt.

 

 

Die Wochenplanunterlagen können bei Bedarf am Montag in der Schule abgeholt werden:

 

 

08.00 - 08.30 Uhr 1. Klasse

08.30 - 09.00 Uhr 2. Klasse

09.00 - 09.30 Uhr 3. Klasse

09.30 - 10.00 Uhr 4. Klasse

10.00 - 10.30 Uhr 5. Klasse

 

Derzeit gehen wir davon aus, dass die Zeugnisse nicht persönlich übergeben werden bzw. nicht in der Schule abgeholt werden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich hier veröffentlichen. 

 

 

14.01.2021

Ab dem 18.01.2021 werden die Arbeitsaufträge für das Distanzlernen digital durch die Lehrer nur noch in der Schul-Cloud Brandenburg zur Verfügung gestellt. Da in dieser Lernplattform auch Lernvideokonferenzen mit den Lehrkräften stattfinden, empfehlen wir dringend, wenn noch nicht erfolgt, die Registrierung. Informationen zum Registrierungsprozess haben sie von ihrer Klassenlehrkraft erhalten.  

 

Eltern ohne Internetzugang haben weiterhin die Möglichkeit die Wochenplanunterlagen am Montag in der Schule abzuholen:

 

 

08.00 - 08.30 Uhr 1. Klasse

08.30 - 09.00 Uhr 2. Klasse

09.00 - 09.30 Uhr 3. Klasse

09.30 - 10.00 Uhr 4. Klasse

10.00 - 10.30 Uhr 5. Klasse

 

 

11.01.2021

Die Wochenpläne für die Schülerinnen und Schüler für die Woche vom 11.01.-15.01.2021 finden Sie hier online:

 

Klasse 1a Klasse 1b
Klasse 2a Klasse 2b
Klasse 3a Klasse 3b
Klasse 4a Klasse 4b
Klasse 5a Klasse 5b

 

 

08.01.2021

Wie der aktuellen Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu entnehmen ist, bleiben, bis auf wenige Ausnahmen, die Schulen im Land im Brandenburg weiterhin geschlossen. Die Aussetzung des Präsenzunterrichts ist bis zum 22.01.2021 verlängert worden. Die Notbetreuung findet bei Vorliegen des entsprechenden Bescheides weiterhin statt.

 

Die Klassenlehrkräfte haben sich mit den Eltern bzgl. der Nutzung und der Arbeit mit der Schul-Cloud Brandenburg in Verbindung gesetzt. Hier finden Ihre Kinder die zu bearbeitenden Aufgaben und haben auch die Möglichkeit per Videokonferenz Unterricht zu erhalten sowie ihre Arbeitsergebnisse hochzuladen. Bitte nutzen Sie vorrangig diese digitalen Arbeitsformen!

 

Eltern ohne Internetzugang holen analog zur Vorwoche die Wochenplanunterlagen am Montag in der Schule ab:

 

 

08.00 - 08.30 Uhr 1. Klasse

08.30 - 09.00 Uhr 2. Klasse

09.00 - 09.30 Uhr 3. Klasse

09.30 - 10.00 Uhr 4. Klasse

10.00 - 10.30 Uhr 5. Klasse

 

03.01.2021

Die Wochenpläne für die Schülerinnen und Schüler für die Woche vom 04.01.-08.01.2021 finden Sie hier online:

 

Klasse 1a Klasse 1b
Klasse 2a Klasse 2b
Klasse 3a Klasse 3b
Klasse 4a Klasse 4b
Klasse 5a Klasse 5b

 

Eventuelle zusätzliche Arbeitsblätter finden Sie in der weBBcloud mit dem bereits im Frühjahr bekanntgegebenen Passwort.

 

21.12.2020

In der dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird der Präsenzunterricht ab dem 04.01.2021 an Brandenburger Schulen, bis auf wenige Ausnahmen, untersagt. Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule werden dann im Distanzlernen unterrichtet. Dazu werden wir wieder auf dieser Seite die Wochenpläne und eventuelles Zusatzmaterial auf der weBBcloud digital zur Verfügung stellen. Des weiteren können Sie am Montag, dem 04.01.2021, die Unterlagen in Papierform an den Außentüren unserer Aula bei der Klassenlehrkraft abholen:

 

08.00 - 08.30 Uhr 1. Klasse

08.30 - 09.00 Uhr 2. Klasse

09.00 - 09.30 Uhr 3. Klasse

09.30 - 10.00 Uhr 4. Klasse

10.00 - 10.30 Uhr 5. Klasse

 

In der Eindämmungsverordnung ist für einzelne Schülergruppen eine Notbetreuung geregelt. Dabei handelt es sich um eine Betreuung und nicht um Unterricht.

 

Einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind sowie Kinder, deren beide Personensorgeberechtigten in nachfolgenden kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann:

  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
  • als Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung oder als Lehrkraft in der Notbetreuung,
  • zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • der Rechtspflege,
  • im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
  • der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation, die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,
  • als Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  • der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  • in der Veterinärmedizin,
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
  • in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige.

Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn eine sorgeberechtigte Person im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Dieser Anspruch besteht auch für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe.

 

Der Landkreis Oberhavel prüft und bescheidet den Anspruch auf eine Notbetreuung. Auf der Informationsseite des Landkreises finden Sie das Antragsformular. Bitte informieren Sie uns per Email ( ), wenn Ihrem Antrag stattgegeben wurde und Ihr Kind ab dem 04.01.2021 die Notbetreuung in unserer Schule nutzen wird.

 

15.12.2020

Die Wochenpläne für die Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen befinden sich nun online:

 

Klasse 1a Klasse 1b
Klasse 2a Klasse 2b
Klasse 3a Klasse 3b
Klasse 4a Klasse 4b
Klasse 5a Klasse 5b

 

Eventuelle zusätzliche Arbeitsblätter finden Sie in der weBBcloud mit dem bereits im Frühjahr bekanntgegebenen Passwort.

 

 

14.12.2020

 

Informationsschreiben für Eltern des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

 

Sollten Sie Ihr Kind bereits ab heute zu Hause behalten, holen Sie bitte die Schulbücher und Arbeitshefte heute zwischen 13.00 und 15.00 Uhr an der Seitentür der Aula ab. Die Wochenpläne werden zeitnahe hier eingestellt.

 

Elterninformationsschreiben Quarantäne

 

Informationsflyer Quarantäne

 

 

13.12.2020

Nach Vorliegen eines positiven Covid19-Testergebnisses eines Schülers wurde durch das Gesundheitsamt Oberhavel für die Klasse 3a Quarantäne angeordnet. Die Abholung der Arbeitsmaterialien für die Klasse 3a erfolgt am 14.12.2020 um 10.00 Uhr an der Seitentür der Aula.

 

Elterninformationsschreiben Quarantäne

 

Informationsflyer Quarantäne

 

 

Der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist eine aktuelle Pressemitteilung mit folgenden Informationen zu entnehmen:

 

"Regelungen vom 14. Dezember bis zum 18. Dezember 2020:

Vom 14. Dezember bis zum regulären Beginn der Ferien, am 18. Dezember 2020, wird die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen offiziell ausgesetzt. Es findet demnach Unterricht statt, aber die Sorgeberechtigten können entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. [...]

 

Regelungen vom 4. Januar bis zum 10. Januar 2021:

Vom 4. Januar bis zum 10. Januar 2021 gilt das Distanzlernen für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 1. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1- 4 wird eine Notbetreuung organisiert. Es besteht eine Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht. [...]"

(download:  https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.689564.de, 13.12.2020 21.15Uhr)

 

Sollten Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken, bitten wir dringend um eine entsprechende Information per Email:

 

 

04.12.2020

Nach Vorliegen eines positiven Covid19-Testergebnisses eines Schülers wurde durch das Gesundheitsamt Oberhavel für die Klasse 3b und eine Lehrkraft bis einschließlich 11.12.2020 Quarantäne angeordnet.

Für das Distanzlernen der Klasse 3b stellen wir Lernmaterialien zur Verfügung.

Abholung am 04.12.2020 13.00 - 14.00 Uhr an der Aula oder

Abholung am 07.12.2020 08.15 - 09.00 Uhr an der Aula.

 

Wochenplan Klasse 3b 07.12.-11.12.2020

 

 

01.12.2020

Mit heutigem Tag tritt die "Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" in Kraft. Diese regelt in §17 schulorganisatorische Vorgaben bis zum Beginn der Weihnachtsferien. Neben der Durchführung des Sportunterrichts im Freien (bzw. Teilung der Klasse) ist auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude, Schulhof) vorgeschrieben. Lediglich im Unterricht gilt dies nicht für GrundschülerInnen.

 

30.11.2020

Aufgrund des Pandemiegeschehens sind die Schulen angehalten, den Sportunterricht ins Freie zu verlegen. Bitte geben Sie Ihrem Kind witterungsgerechte Sportkleidung mit!

 

16.11.2020

Informationen rund um das Corona-Virus auf unterschiedlichen Sprachen finden Sie hier!

Information about corona

اطلاعات در مورد تاج

Informații despre Corona
Informacje o Coronie
Thông tin về Corona
Информация о Corona
معلومات عن كورونا

 

16.11.2020

Die Wochenpläne für das Distanzlernen in der Woche 16.11. - 20.11.2020:

 

Wochenplan 3a

 

Wochenplan 4b

 

Wochenplan 5a und Lesetext

 

Wochenplan 5b und Lesetext

 

 

15.11.2020

Das Gesundheitsamt Oberhavel hat unter Berücksichtigung der Kontaktnachverfolgung eine Quarantänemaßnahme für die Klassen 3a und 4b bis einschließlich dem 24.11.2020 angeordnet. Dazu werden die Eltern am Montag (16.11.2020) durch das Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert. Die Klassenlehrerinnen nehmen mit Ihnen ebenso Kontakt auf und werden Inhalte für das Distanzlernen (Wochenplan) bereitstellen. Arbeitsmaterialen für die Klasse 3a und 4b können am Montag (16.11.2020) von 13.15 - 15.00 Uhr an der Seitentür zur Schulaula abgeholt werden. Bitte halten Sie dabei Abstand und tragen einen Mund-Nasen-Bedeckung. 

 

14.11.2020

Wir sind darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass eine Schülerin der seit Dienstag in Quarantäne befindlichen 5. Klassen positiv auf das COVID19-Virus getestet wurde. Auch bei einer weiteren Lehrkraft liegt ein positives Testergebnis vor. Das Gesundheitsamt Oberhavel arbeitet eng mit uns zusammen und meldet sich bei Kontaktpersonen.

Ich bitte Sie eindringlich, auf Covid19 typische Krankheitssymptome (Husten, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinn) zu achten und gegebenenfalls den Kinderarzt bzw. den Arzt zu kontaktieren. Außerdem fordere ich Sie auf, den Kontakt in ihrem privaten Umfeld so weit wie möglich zu reduzieren, um einer eventuelle Verbreitung entgegenzuwirken.

 

Bitte informieren Sie sich täglich auf unserer Homepage!!!   

 

 

10.11.2020

Leider muss ich Sie heute (10.11.2020) darüber informieren, dass eine Lehrkraft unserer Schule am Montag, den 09.11.2020 positiv auf das Covid19-Virus getestet wurde.

Die Lehrkraft befand sich bereits am Montag (09.11.2020) nicht mehr in unserer Schule.

Ich habe unverzüglich das Gesundheitsamt Oberhavel darüber in Kenntnis gesetzt und die entsprechenden Kontakte der Lehrkraft in unserer Schule in der vergangenen Woche gemeldet. Zusätzlich hat das Gesundheitsamt Oberhavel die Kontaktdaten der Eltern unserer Schülerinnen und Schüler erhalten. Das Gesundheitsamt wird nun entscheiden, wie zum Wohle aller Beteiligten mit der Situation umgegangen wird. Möglich ist, dass das Gesundheitsamt für einzelne Klassen Quarantäne-Maßnahmen anordnet. Darüber erhalten sowohl Sie direkt vom Gesundheitsamt, als auch ich entsprechende Informationen. Zum jetzigen Zeitpunkt betrifft die Quarantäneanordnung lediglich die Klassen 5a und 5b.

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihr Kind nach einer etwaigen Quarantäne-Anordnung auch im laufenden Schulbetrieb von der Schule abholen können bzw. beauftragen Sie eine Person in diesem Fall mit einer sofortigen Abholung.

Das Gesundheitsamt kontaktiert ausschließlich die engen Kontaktpersonen mit höherem Infektionsrisiko. Es kann trotzdem sein, dass Ihr Kind Kontakt mit der erkrankten Lehrkraft hatte. Bitte achten Sie vermehrt auf die typischen COVID-19 Symptome und kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihren Kinderarzt.

Ich möchte Sie auffordern, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Eindämmung der COVID19-Pandemie beitragen und auch den privaten Kontakt unter Ihren Kindern möglichst einzuschränken. Ziel muss es für uns alle sein, gesund zu bleiben und Ihren Kindern den weiteren Besuch der Schule zu ermöglichen. Bitte unterstützen Sie uns dabei aktiv! 

Mit freundlichen Grüßen

 

Alexander Sontner